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VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE

 

Einräumung der Veröffentlichungsrechte:

 

1.Die Auftraggeber willigen ein, dass die Auftragnehmerin das/die Videos/s im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen der Fotos/Videos (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Social Media usw.) vornehmen darf. Die Auftragnehmerin darf die Fotos/Videos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung des Auftragnehmers dient.

 

2. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Fotos/Videos erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesen Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung der Fotos/Videos besitzen und erklären sich selbst auch damit einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber die Auftragnehmerin von der Haftung vollumfänglich freistellen.

 

3. Die Auftragnehmerin wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar, noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos/Videos zugefügt wird.

 

4. Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich die Vornamen und/oder Fantasienamen des Brautpaares publiziert.

 

5. Die Auftragnehmerin verzichtet in ihrem Nutzungsrecht im Rahmen der Veröffentlichungsrechte auf Weiterverkauf der Fotos/Videos zur Zweitnutzung.

 

 

 

Auftragnehmerin:

Hochzeitsvideografie Kristin Gildemeister
Neudierkower Weg 5
18146 Rostock

Hier für euch auch noch mal als PDF
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